Antrag zur dauerhaften Finanzierung der Abgabestellen für hilflose, verletzte und kranke Wildtiere im Landkreis Harz

Der Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt und Kreisentwicklung hat die Vorlage abgelehnt.

Der Kreisausschuss hat dem Kreistag unter Beachtung der Streichung des letzten Absatzes des Beschlussvorschlages empfohlen, der Vorlage zuzustimmen.

MdK Marks (Bündnis 90/ Die Grünen)

gibt den Änderungsvorschlag bekannt, den letzten Absatz des Beschlussvorschlages zu streichen. Streichung des folgenden Satzes:

„Sollte sich nach Prüfung der verschiedenen Punkte keine Möglichkeit ergeben, finanzielle Mittel für drei Abgabestellen zu generieren, empfiehlt der Kreistag, entsprechende Mittel für diese Pflichtauf- gabe im Haushalt 2024 des Landkreises Harz bereitzustellen.“

Durch 3 Kommunen im Landkreis wird diese Pflichtaufgabe erledigt. Das Land als Obere Natur- schutzbehörde hat bestimmt, wer Abgabestelle für hilflose, verletzte und kranke Wildtiere ist. Der Landkreis als Untere Naturschutzbehörde und die Kommunen tragen die Kosten. Hier muss eine faire Verteilung der Kosten erfolgen. Das Land und der Bund werden hier als Verantwortliche gese- hen. MdK Breithaupt hat im Fachausschuss auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen verwie- sen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat bereits 2020 festgestellt, dass diese The- matik sehr unbestimmt ist. Der Landrat hat bereits beim Umweltministerium des Landes nachge- fragt und bezüglich der Finanzierung eine Absagt erhalten. Aus diesem Grund werden weitere Gremien und Verantwortungsträger angesprochen. Die Finanzierung muss geklärt werden.

Dem vorliegenden Beschlussantrag kann mit der Streichung des letzten Absatzes zugestimmt wer- den.

MdK Breithaupt (CDU-Fraktion)

vertritt die Meinung, dass auch ohne einen Beschluss der Landrat diesbezüglich reagiert und han- delt. Zukünftig sollte es keine Einzelbeschlüsse zu Arbeitsaufträgen geben. Die Diskussionen in den Ausschüssen werden in der Verwaltung umgesetzt. So haben es die Erfahrungen in den letzten Jahren gezeigt.

MdK Marks (Bündnis 90/ Die Grünen)

antwortet, dass es darum geht, dass der Kreistag ein Signal gibt.

Landrat, Herr Balcerowski

wirbt für diesen Antrag mit der Änderung des Kreisausschusses.

Der Landrat als Wille und Verkörperung der Harzer Bürger und mit entsprechenden Voten durch den Kreistag verfolgt eine „aktive“ Unterstützung, um im Land und Bund im Sinne der Bürger tätig werden zu können. Offene Briefe werden weiterhin verfasst, wenn Benachteiligungen der Harzer Bürger erkennbar werden. Wenn das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 eine Rücklage von 1 Mrd. Euro besitzt und die Landkreise 180 Mio. Euro benötigen, um den Ausgleich zu erzielen und die finanziellen Mittel nicht weiter gereicht werden, dann läuft im Land was schief.

Beschluss: KT III/2704

Der Landrat wird beauftragt,

  1. sich beim Land Sachsen-Anhalt dafür einzusetzen, dass eine Unterstützung der Abgabestellen für hilflose, verletzte und kranke Wildtiere, insbesondere auch der investiven Kosten erfolgt, die aus dem Landeshaushalt finanziert werden.
  • eine Prüfung zu veranlassen, ob es staatliche oder vergleichbare Förderprogramme gibt, mit denen die Abgabestellen finanziell unterstützt werden können.
  • eine Prüfung zu veranlassen, wie eine intensivere Aufklärung in der Bevölkerung, der Aufbau von ehrenamtlichen Entlastungsangeboten und eine engere institutionelle Zusammenarbeit zur Entlas- tung der Abgabestellen erreicht werden kann.
  • den Kreistag bis spätestens im Dezember 2023 über die Ergebnisse in den voran genannten Punkten zu informieren.

Abstimmungsergebnis:                            Einstimmig, bei 5 Enthaltung(en)