Pressemitteilung der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nach Vertrauensvorschuss wird es nun ernst

Die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN hat der Auflösung des Zweckverbandes des Nordharzer Städtebundtheater und damit der Linie des Landrates, das Theater künftig als gemeinnützige GmbH zu führen, zugestimmt. Dies, obwohl der Wechsel die Rechtsform für die Beseitigung der finanziellen Schieflage nicht zwingend erforderlich war. Damit haben der Kreistag und auch die Fraktion gegenüber dem Landrat einen beachtlichen Vertrauensvorschuss gegeben. Dem muss seinerseits nun entsprochen werden.

Hier geht es zunächst um eine klare Aussage des Landrates und auch des Vorsitzenden des Kreistages, dass der nun zu beratende Gesellschaftsvertrag im öffentlichen Teil der Ausschüsse und des Kreistages diskutiert wird.

Aussagen, es wäre vorgesehen, nach dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages der care-Campus gGmbH (Errichtung Pflegeschule Quedlinburg) auch diesen Vertrag dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen, haben mehr Befürchtungen ausgelöst als Sicherheit geschaffen. Es ist daran zu erinnern, dass der Vertrag über die Pflegeschule weder in den Ausschüsse noch im Kreistag öffentlich verhandelt wurde. Es wäre unredlich, wenn die Entscheidung vom letzten Mittwoch bedeuten würde, dass das die letzte öffentliche Befassung des Kreistages mit der Zukunft des Theaters war.

Hier ist kurzfristig Klarheit zu schaffen.

Bevor ein konkreter Entwurf eines Gesellschaftsvertrages beraten wird, bedarf es einer konkreten Darstellung, wie es trotz bestehender Aufsichtsgremien zur finanziellen Schieflage des Theaters hat kommen können. Dies ist erforderlich, um effektive Regelungen zu finden, die geeignet sind, ein solches Versagen von politischen Aufsichtsgremien weitgehend auszuschließen. Weiterhin bedarf es einer Aussage, ob und ggf. wann die gegenwärtig genutzten Liegenschaften des Theaters an die zu gründende gGmbH übertragen werden sollen.

Wesentliche Grundsätze des Gesellschaftsvertrages müssen sein,

  • dass die Freiheit der künstlerischen Arbeit von der Rechtsform unberührt bleiben,
  • dass Entscheidungen der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates von keiner politischen Gruppierung so dominiert werden können, dass das Theater inhaltlich in politische Abhängigkeiten gerät,
  • dass grundsätzliche Entscheidungen besonders zur Struktur des Theaters nicht von der aus drei Personen bestehenden Gesellschafterversammlung getroffen werden, sondern einer öffentlichen Erörterung im Kreistag und den beiden Stadträten bedürfen,
  • dass die von den Gesellschaftern zu entsendende Mitglieder des Aufsichtsrates nicht zwingend Mitglieder von Kreistag oder Stadträten sein müssen, sondern das Merkmal einer besonderen Sachkunde durch eine hauptberufliche Tätigkeit in dem Wirtschaftszweig „Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten“ erfüllen und von der jeweiligen Vertretung mit qualifizierter Mehrheit mit Begrenzung ihrer Amtszeit gewählt werden,
  • dass der Vertrag einen verpflichtenden Rahmen für etwaige Nachschüsse der Gesellschafter enthält, der gegenüber der Kommunalaufsicht den Status einer Rechtsverpflichtung hat.

Die Ankündigung des Landrates, die Theaterfördervereine am Aufsichtsrat zu beteiligen, wird unterstützt. Deren rechtliche Stellung ist so auszugestalten, dass sie einerseits echtes Mitspracherecht haben und andererseits durch die Verschwiegenheitsverpflichtung eines Aufsichtsratsmitgliedes nicht behindert werden, Öffentlichkeitsarbeit für die Harzer Theaterlandschaft zu leisten.

Sobald der Entwurf des Gesellschaftsvertrages vorliegt, wird die Fraktion den Text bewerten und ggf. Änderungsanträge einbringen, worüber informiert werden wird.

Prof. Dr. Zimmermann

Vorsitzender Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Ergänzender Quellenhinweis:

Die Niederschrift der Kreistagssitzung vom 16.06.2021 weist unter TOP 4 aus, dass der Landrat informiert hat, dass der Kreistag 28.04.2021in nicht öffentlicher Sitzung sowohl dem Gesellschaftervertrag der care-Campus gGmbH (Errichtung Pflegeschule Quedlinburg) als der Übernahme von 40% der Gesellschaftsanteile durch den Landkreis zugestimmt hat.