GRÜNE Kreistagsfraktion fordert sachorientierte Debatte zum neuen Fahrplan im Landkreis Harz

Aufgrund einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden  Mitgliedschaften des Landkreises und daraus entstehenden Kosten detailliert aufgelistet.

Eine weitere Anfrage und die Antwort der Kreisverwaltung befasste sich mit der jährlich zu aktualisierenden Umwelterklärung über umweltbezogenen Leistungen, zu der sich der Landkreis in den Umweltleitlinien verpflichtet hat. Dem vorangegangen war eine Anfrage unserer Fraktion zu Konzept Anpassung Folgen Klimawandel im Harzkreis. Die dazu vorliegende Antwort verweist mehrfach auf die jährlich zu erstellende Umwelterklärung.

Angesichts der Sommertrockenheit stellte unsere Kreistagsfraktion eine Anfrage zu Pflege und Abgang von Straßenbäumen längs von Kreisstraßen. Auch die Beantwortung der Anfrage liegt bereits vor. Sie macht deutlich, dass häufig Mängel an Informationen, etwa ein fehlendes Baumkataster, die Beurteilung des Umweltzustands und der Wirksamkeit von Ausgleichsmaßnahmen erschweren.

In einer weiteren Beschlussvorlage der grünen Kreistagsfraktion unter dem Titel „Keine Therapie ohne vorherige Diagnose“ mahnt die Fraktion eine ausreichende sachliche Auseinandersetzung zu den aufgetretenen Problemen im ÖPNV vor weiteren Beschlussfassungen an.

Eine Beschlussvorlage unserer Kreistagsfraktion fordert die Fortschreibung des Nahverkehrsplan und stellt sich Bestrebungen von Kreisverwaltung und HVB entgegen, den Nahverkehrsplan wieder zurückzuentwickeln.

Änderungsantrag gegen das Ansinnen der CDU/FDP/Bürgerfraktion, den neuen Fahrplan vollständig zurückzunehmen zum Download.

Die Fahrplanumstellung für den ÖPNV im Harzkreis hat für einigen Wirbel gesorgt. In einer Stellungnahme der GRÜNEN Kreistagsfraktion zum neuen Fahrplan im Landkreis Harz wird zu einer sachorientierten und unaufgeregten Bearbeitung der noch vorhandenen Probleme aufgerufen. Der Wille aller Fraktionen des Kreistages, den Auftrag an die HVB als regionalem Anbieter zu vergeben, darf in diesen Diskussionen nicht gefährdet oder infrage gestellt werden.

Dies wird in einer weiteren Stellungnahme , die insbesondere die vielerorts aufgeworfene Frage nach einer Rückkehr zum alten Fahrplan aufgreift, präzisiert.

Eine Rückkehr zum alten Fahrplan, wie nun in einem Antrag von CDU und Bürgerfraktion gefordert, kann keinesfalls eine sinnvolle Lösung sein. Sie wirft insbesondere auch (wettbewerbs-) rechtliche Fragen auf, mit keinesfalls wünschenswerten Konsequenzen. Hier werden die Argumente nochmals aktualisiert.